VwGH 12.07.1963, 1656/61
VwGH 12.07.1963, 1656/61
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Frage der Bewertung einer den Nachlaß belastenden anteiligen Hypothekarschuld, Verfahrensmängel. * E , 1656/61 #1 |
Normen | |
RS 2 | Wenn auch gemäß § 138 BAO der Abgabepflichtige grundsätzlich selbst die Richtigkeit seiner Behauptung zu beweisen und bei der Ermittlung des abgabenrechtlich bedeutsamen Sachverhaltes selbst mitzuwirken hat, ist doch auch die Behörde gemäß § 115 BAO verpflichtet, die Angaben der Partei zu ihren Gunsten zu überprüfen und Beweise, deren Durchführung ihn zumutbar sind, selbst aufzunehmen. Erst wenn die der Behörde zur Verfügung stehenden MÖglichkeiten nicht ausreichend oder die zumutbaren Erhebungsmittel ausgeschöpft sind, dann könnte die Behörde von den Angaben des Abgabepflichtigen abweichen und allenfalls zur Schätzung nach § 184 BAO schreiben. * E , 1656/61 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1961001656.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-55567