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VwGH 03.04.1950, 1654/48

VwGH 03.04.1950, 1654/48

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Für die Entscheidung, ob die Tätigkeit eines Vertreters als selbständiger Gewerbebetrieb oder als unselbständige Arbeit zu werten ist, ist es wesentlich, ob der Vertreter das Unternehmerwagnis trägt und deshalb bei seinen Entschließungen vor einer Bindung an Weisungen des Geschäftsherrn, die über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinausgeht, freigelassen bleibt oder nicht. Dabei sind nur die tatsächlichen Verhältnisse und nicht der Schein, den die Beteiligten erwecken wollen, maßgebend.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 212 F/1950
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1950:1948001654.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-55560