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VwGH 06.07.1951, 1653/48

VwGH 06.07.1951, 1653/48

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Die Befugnis der Behörde, den Gewinn aus Gewerbebetrieb wegen Mangelhaftigkeit der Buchführung zu schätzen, ist nicht durch ein Verschulden des Steuerpflichtigen bedingt. In der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist nämlich keineswegs eine Strafe zu erblicken.

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E , 1653/48 #1 VwSlg 440 F/1951
Norm
RS 2
Die Behörde darf sich auch im Falle einer zulässigen Schätzung über ein erhebliches Vorbringen des Steuerpflichtigen nicht hinwegsetzen, ohne es zu prüfen.

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E , 1653/48 #2 VwSlg 440 F/1951

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 440 F/1951
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1951:1948001653.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-55559