VwGH 06.07.1951, 1653/48
VwGH 06.07.1951, 1653/48
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Die Befugnis der Behörde, den Gewinn aus Gewerbebetrieb wegen Mangelhaftigkeit der Buchführung zu schätzen, ist nicht durch ein Verschulden des Steuerpflichtigen bedingt. In der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist nämlich keineswegs eine Strafe zu erblicken. * E , 1653/48 #1 VwSlg 440 F/1951 |
Norm | |
RS 2 | Die Behörde darf sich auch im Falle einer zulässigen Schätzung über ein erhebliches Vorbringen des Steuerpflichtigen nicht hinwegsetzen, ohne es zu prüfen. * E , 1653/48 #2 VwSlg 440 F/1951 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 440 F/1951 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1951:1948001653.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-55559