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VwGH 10.02.1981, 1652/80

VwGH 10.02.1981, 1652/80

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;
RS 1
Der Steuerpflichtige, der Gewerbeberechtigungen für ein "Technisches Büro zur Trinkwasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage" sowie zur "Planung von Zentralheizungsanlagen, Warmwasserbereitungsanlagen und Lüftungsanlagen" hat, und diesen Berechtigungen entsprechend tatsächlich nur beratend, planend und technische Anlagen und Einrichtungen berechnend tätig wird, übt eine einem Ziviltechniker ähnliche freiberufliche Tätigkeit aus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001652.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-55558