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VwGH 26.09.1973, 1650/72

VwGH 26.09.1973, 1650/72

Rechtssätze


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Norm
UStG 1959 §2 Abs3;
RS 1
Die Differenzierung zwischen den nach § 2 Abs 3 UStG 1959 begünstigten und anderen von Privaten betriebenen Schwimmbädern war nicht geradezu unsachlich.
Normen
BAO §34;
BAO §35;
BAO §36;
BAO §37;
BAO §38;
BAO §39;
BAO §40;
BAO §41;
BAO §42;
BAO §43;
BAO §44;
BAO §45;
BAO §46;
BAO §47;
RS 2
Wenn ein Schwimmbad von einem Verein, dessen Mitglieder zu drei Vierteln der Anteile eigenwirtschaftlich am Fremdenverkehr interessiert sind, betrieben wird, dient es nicht ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck der Förderung des Körpersports, sodaß die entsprechenden Begünstigungen auf abgabenrechtlichem Gebiet nicht gewährt werden können.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001650.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-55548