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VwGH 17.01.1978, 1649/77

VwGH 17.01.1978, 1649/77

Rechtssätze


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Normen
RS 1
In einem wiederaufgenommenen Verfahren richtiggestellte Mängel sind in ihren Auswirkungen auf die Höhe der zulässigen Gewinnrücklage zu kompensieren; es darf nur insgesamt keine Erhöhung der Rücklage eintreten. (Erg zu § 6e Abs 5 EStG 1967)
Normen
BAO §21;
VwRallg;
RS 2
Die allgemeinen Auslegungsregeln des bürgerlichen Rechts (insbesondere jene des § 6 ABGB), die der grammatikalischen die logische und teleologische Interpretation als (zumindest) gleichberechtigt zur Seite stellen, gelten in uneingeschränktem Ausmaß auch für das öffentliche Recht und mithin auch für das Abgabenrecht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5212 F/1978
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001649.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-55545