VwGH 17.01.1978, 1649/77
VwGH 17.01.1978, 1649/77
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | In einem wiederaufgenommenen Verfahren richtiggestellte Mängel sind in ihren Auswirkungen auf die Höhe der zulässigen Gewinnrücklage zu kompensieren; es darf nur insgesamt keine Erhöhung der Rücklage eintreten. (Erg zu § 6e Abs 5 EStG 1967) |
Normen | BAO §21; VwRallg; |
RS 2 | Die allgemeinen Auslegungsregeln des bürgerlichen Rechts (insbesondere jene des § 6 ABGB), die der grammatikalischen die logische und teleologische Interpretation als (zumindest) gleichberechtigt zur Seite stellen, gelten in uneingeschränktem Ausmaß auch für das öffentliche Recht und mithin auch für das Abgabenrecht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5212 F/1978 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1977001649.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-55545