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VwGH 26.10.1964, 1649/63

VwGH 26.10.1964, 1649/63

Rechtssätze


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Norm
BauO Wr §129 Abs2;
RS 1
§ 129 Abs 2 der BauO Wien ist ungeachtet dessen, dass die Aufzählung rückwirkender Vorschriften in Art 3 Abs 4 und 5 dieses Gesetzes diese Bestimmung nicht enthält, auch auf vor dem Inkrafttreten der geltenden BO errichtete Gebäude anzuwenden.
Norm
BauO Wr §129 Abs2;
RS 2
Die Feuchtigkeit des Mauerwerkes einer Wohnung in gesundheitsschädlichem Ausmass ist ein Baugebrechen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6467 A/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001649.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-55543