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VwGH 12.09.1951, 1647/48

VwGH 12.09.1951, 1647/48

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Der Bewertung eines Ausgedinges zwecks Bemessung der Grunderwerbssteuer ist nicht der subjektive Wert der Sachleistungen für den Leistungspflichtigen, sondern der Geldbetrag zugrunde zu legen, den der Leistungsempfänger aufwenden müßte, um sich die Leistungen am Verbrauchsort zu beschaffen. Zu dessen Ermittlung kann die Behörde Sätze heranziehen, die für die Bewertung von Sachbezügen landwirtschaftlicher Arbeiter für Zwecke der Lohnsteuer und der Sozialversicherung gelten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 450 F/1951
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1951:1948001647.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-55536