VwGH 29.05.1973, 1644/72
VwGH 29.05.1973, 1644/72
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Eine Reise iSd § 4 Abs 6 EStG 1967 liegt nur vor, wenn eine größere Entfernung zurückgelegt wird. Das trifft für Fahrten von einem Wiener Bezirk in einen anderen nicht zu. Die Legaldefinition der "Dienstreise" im § 19 Abs 2 Z 2 EStG 1967 kann zur Auslegung des obigen Reisebegriffes nicht herangezogen werden. Die Rechtsauffassung wonach das Überschreiten der Grenzen der Ortsgemeinde für den Reisebegriff essentiell sei, ist in Beachtung des Gebotes der verfassungskonformen Auslegung abzulehnen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2133/71 E VwSlg 4446 F/1972 RS 1 |
Normen | |
RS 2 | Ausführungen zur Frage, ob die Anschaffung eines Personenkraftwagens der Marke Mercedes 250 betrieblich veranlaßt oder auf ein privates Repräsentationsbedürfnis des Steuerpflichtigen, eines Steuerberaters, zurückzuführen war. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1972001644.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-55524