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VwGH 20.03.1959, 1637/57

VwGH 20.03.1959, 1637/57

Rechtssatz


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Norm
EStG 1953 §4 Abs4;
RS 1
Aufwendungen für Einnahmen, die keine Einkommensteuerpflicht auslösen, also auch die beim Erwerb einkommensteuerfreier Vermögenszugänge erwachsenden Aufwendungen (hier: Anwaltskosten anläßlich der Abwicklung einer Verlassenschaft), stellen keine Betriebsausgaben dar (Hinweis E , 2179/55, VwSlg 1555 F/1956, wo dasselbe für Werbungskosten gesagt wird). *

E , 1637/57 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1957001637.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-55505

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