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VwGH 25.05.1971, 1634/69

VwGH 25.05.1971, 1634/69

Rechtssätze


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Norm
EStG 1967 §14 Abs1;
RS 1
Bei einem forstwirtschaftlichen Nachhaltsbetrieb muß, um einen Teilbetrieb bejahen zu können, eine eigene betriebliche und rechnungsmäßige Nutzung erkennbar sein, die auf die selbständige Bewirtschaftung eines Reviers schließen läßt (Hinweis E , 1520/62 und E , 873/68).

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E , 1634/69 #1 VwSlg 4236 F/1971;
Normen
EStG 1967 §14 Abs1;
EStG 1967 §16 Abs1 Z1;
RS 2
Die Frage, ob ein Teilbetrieb vorliegt oder nicht, kann bei forstwirtschaftlichen Betrieben stets nur aus der Sicht des Veräußerers und nicht aus der des Erwerbers gesehen werden, denn ein tatsächlich als Teilbetrieb geführtes Revier kann beim Erwerber vollkommen in einem anderen forstwirtschaftlichen Betrieb aufgehen, ohne dort als Teilbetrieb weitergeführt zu werden und umgekehrt.

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E , 1634/69 #2 VwSlg 4236 F/1971;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4236 F/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001634.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-55496