VwGH 14.03.1974, 1629/73
VwGH 14.03.1974, 1629/73
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Überläßt ein Unternehmer einem andern die Ausbeutung eines Steinbruches gegen einen nach der verkauften Gesteinsmenge bestimmten "Bruchzins", ohne ihm auch Betriebseinrichtungen mit in Bestand zu geben, dann handelt es sich nicht um die Verpachtung eines eingerichteten Unternehmens, und die entgeltliche Überlassung der Gesteinsgewinnung ist somit von der Umsatzsteuer nicht befreit. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0515/55 E VwSlg 1513 F/1956 RS 1 |
Norm | |
RS 2 | Ausführungen zur Frage ob eine Abbauvertrag, mit welchem dem Berechtigten gegen Bezahlung eines Entgelts das Recht der Gewinnung von Mineralien vom Grundeigentümer überlassen wird, seiner Natur nach als Pachtvertrag anzusehen ist. (Hinweis auf umfangreiche Vorjudikatur sowie auf das U d ) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4657 F/1974 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1973001629.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-55483