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VwGH 14.03.1974, 1629/73

VwGH 14.03.1974, 1629/73

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Überläßt ein Unternehmer einem andern die Ausbeutung eines Steinbruches gegen einen nach der verkauften Gesteinsmenge bestimmten "Bruchzins", ohne ihm auch Betriebseinrichtungen mit in Bestand zu geben, dann handelt es sich nicht um die Verpachtung eines eingerichteten Unternehmens, und die entgeltliche Überlassung der Gesteinsgewinnung ist somit von der Umsatzsteuer nicht befreit.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0515/55 E VwSlg 1513 F/1956 RS 1
Norm
RS 2
Ausführungen zur Frage ob eine Abbauvertrag, mit welchem dem Berechtigten gegen Bezahlung eines Entgelts das Recht der Gewinnung von Mineralien vom Grundeigentümer überlassen wird, seiner Natur nach als Pachtvertrag anzusehen ist. (Hinweis auf umfangreiche Vorjudikatur sowie auf das U d )

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4657 F/1974
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001629.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-55483