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VwGH 17.02.1967, 1627/66

VwGH 17.02.1967, 1627/66

Rechtssatz


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Normen
BAO §289 Abs2;
EStG 1967 §35 Abs3;
RS 1
Das im § 35 Abs2 EStG 1953 ausgesprochene Verbot einer Abänderung der Vorauszahlungen nach dem 30.September erheischt lediglich ein rechtzeitiges Tätigwerden des Finanzamtes, schränkt aber nicht die im § 289 Abs 2 BAO festgelegte Befugnis der Berufungsinstanz ein, in Erledigung der Berufung gegen

einen rechtzeitig erlassenen Anpassungsbescheid diesen nach jeder

Rechnung abzuändern.

*

E , 1627/66 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001627.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-55479