VwGH 17.02.1967, 1627/66
VwGH 17.02.1967, 1627/66
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Das im § 35 Abs2 EStG 1953 ausgesprochene Verbot einer Abänderung der Vorauszahlungen nach dem 30.September erheischt lediglich ein rechtzeitiges Tätigwerden des Finanzamtes, schränkt aber nicht die im § 289 Abs 2 BAO festgelegte Befugnis der Berufungsinstanz ein, in Erledigung der Berufung gegen einen rechtzeitig erlassenen Anpassungsbescheid diesen nach jeder Rechnung abzuändern. * E , 1627/66 #1; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1967:1966001627.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-55479