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VwGH 05.03.1969, 1622/68

VwGH 05.03.1969, 1622/68

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Voraussetzung für die Vornahme einer Absetzung für Abnutzung ist - ebenso wie bei jeder anderen Betriebsausgabe -, daß die Abnutzung durch den Betrieb veranlaßt ist.

*

E , 1622/68 #1 VwSlg 3871 F/1969
Normen
RS 2
Wird eine außerordentliche Abnutzung eines zu einem Betriebsvermögen gehörigen Gegenstandes durch eine private Verwendung verursacht, darf die dadurch entstandene Wertminderung des Wirtschaftsgutes den betrieblichen Gewinn nicht mindern (Hinweis E , Zl 248/66).

*

E , 1622/68 #2 VwSlg 3871 F/1969

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3871 F/1969;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001622.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-55464