VwGH 05.03.1969, 1622/68
VwGH 05.03.1969, 1622/68
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Voraussetzung für die Vornahme einer Absetzung für Abnutzung ist - ebenso wie bei jeder anderen Betriebsausgabe -, daß die Abnutzung durch den Betrieb veranlaßt ist. * E , 1622/68 #1 VwSlg 3871 F/1969 |
Normen | |
RS 2 | Wird eine außerordentliche Abnutzung eines zu einem Betriebsvermögen gehörigen Gegenstandes durch eine private Verwendung verursacht, darf die dadurch entstandene Wertminderung des Wirtschaftsgutes den betrieblichen Gewinn nicht mindern (Hinweis E , Zl 248/66). * E , 1622/68 #2 VwSlg 3871 F/1969 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3871 F/1969; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1968001622.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-55464