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VwGH 27.03.1974, 1621/73

VwGH 27.03.1974, 1621/73

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Regelmäßg wiederkehrende Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden sind, sofern die Wesensart des Gebäudes dadurch nicht geändert wird, sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand. Ein sogenannter anschaffungsnaher Instandsetzungsaufwand ist aktivierungspflichtig. Wenn eine Ausgabe einerseits nicht erkennbaren Instandhaltungsaufwand, andererseits Herstellungsaufwand enthält, ist die ganze Ausgabe als Herstellungsaufwand zu behandeln.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001621.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-55463