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VwGH 25.09.1973, 1621/72

VwGH 25.09.1973, 1621/72

Rechtssatz


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Norm
BAO §239;
RS 1
Ein Rückzahlungsanspruch nach § 239 Abs 1 BAO mit den zivilrechtlichen Rechtsfolgen einer Abtretung zediert werden. Entsteht zwischen dem Zedenten und dem Zessionar ein Rechtsstreit über die Gültigkeit der Zession, so ist das für das Finanzamt ein wichtiger Grund iSd § 1425 ABGB, der es berechtigt, die Rückzahlung abzulehnen und die gerichtliche Verwahrung des Guthabens zu veranlassen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4582 F/1973
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001621.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-55462