VwGH 25.09.1973, 1621/72
VwGH 25.09.1973, 1621/72
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | BAO §239; |
RS 1 | Ein Rückzahlungsanspruch nach § 239 Abs 1 BAO mit den zivilrechtlichen Rechtsfolgen einer Abtretung zediert werden. Entsteht zwischen dem Zedenten und dem Zessionar ein Rechtsstreit über die Gültigkeit der Zession, so ist das für das Finanzamt ein wichtiger Grund iSd § 1425 ABGB, der es berechtigt, die Rückzahlung abzulehnen und die gerichtliche Verwahrung des Guthabens zu veranlassen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4582 F/1973 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1972001621.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-55462