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VwGH 30.09.1980, 1618/80

VwGH 30.09.1980, 1618/80

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §10 Abs2 Z5;
RS 1
Schließen drei Wirtschaftstreuhänder einen Gesellschaftsvertrag, bringen zwei davon ihre bisherige Klientel ein und "erwerben" alle drei gemeinsam die Klientel eines verstorbenen Wirtschaftstreuhänders um eine erhebliche Summe (hier 6 Mio S) sowie Teile des Inventars und nicht abgerechnete Kundenforderungen des Verstorbenen, so liegt Erwerb von Betrieben (Teilbetrieben) vor und steht der Investitionsfreibetrag nicht zu (Hinweis auf , 1744/71, VwSlg 4468 F/1971).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5512 F/1980
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001618.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-55455