VwGH 30.09.1980, 1618/80
VwGH 30.09.1980, 1618/80
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §10 Abs2 Z5; |
RS 1 | Schließen drei Wirtschaftstreuhänder einen Gesellschaftsvertrag, bringen zwei davon ihre bisherige Klientel ein und "erwerben" alle drei gemeinsam die Klientel eines verstorbenen Wirtschaftstreuhänders um eine erhebliche Summe (hier 6 Mio S) sowie Teile des Inventars und nicht abgerechnete Kundenforderungen des Verstorbenen, so liegt Erwerb von Betrieben (Teilbetrieben) vor und steht der Investitionsfreibetrag nicht zu (Hinweis auf , 1744/71, VwSlg 4468 F/1971). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5512 F/1980 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1980001618.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-55455