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VwGH 24.01.1978, 1617/77

VwGH 24.01.1978, 1617/77

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Es kommt nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt einer Eingabe an, um zu beurteilen, welches Begehren einem Anbringen wirklich zugrundeliegt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001617.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-55451