VwGH 15.10.1979, 1615/78
VwGH 15.10.1979, 1615/78
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ist der Erbringer einer Leistung zur Ausstellung einer Rechnung nicht bereit, so kann sich der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug nicht dadurch verschaffen, daß er eine Gutschrift ausstellt. Eine solche Gutschrift hat, da es am Einverständnis darüber fehlt, daß mit ihr über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, nicht die Geltung einer Rechnung. * E , 1615/78 #1 VwSlg 5412 F/1979; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5412 F/1979; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1978001615.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-55443