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VwGH 20.11.1959, 1615/58

VwGH 20.11.1959, 1615/58

Rechtssatz


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Normen
EStG 1953 §4 Abs1;
EStG 1953 §6 Abs1 Z2;
RS 1
Hat ein Unternehmer Forderungen gegen seinen früheren Angestellten, der ihm durch Unterschlagungen Schaden zugefügt hat, dann kann ihm nicht verwehrt werden, auch die Forderungen gegen seinen ehemaligen Angestellten, die nicht auf die Unterschlagungshandlung zurückgehen, unter dem Nennwerte zu bewerten, wenn die Einbringlichkeit der gesamten Forderungen fraglich ist. Die Unzuverlässigkeit des Schuldners wirkt sich ja nicht bloß auf die durch die Unterschlagung begründete Forderung allein aus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2118 F/1959
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1958001615.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-55441