VwGH 20.11.1959, 1615/58
VwGH 20.11.1959, 1615/58
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Hat ein Unternehmer Forderungen gegen seinen früheren Angestellten, der ihm durch Unterschlagungen Schaden zugefügt hat, dann kann ihm nicht verwehrt werden, auch die Forderungen gegen seinen ehemaligen Angestellten, die nicht auf die Unterschlagungshandlung zurückgehen, unter dem Nennwerte zu bewerten, wenn die Einbringlichkeit der gesamten Forderungen fraglich ist. Die Unzuverlässigkeit des Schuldners wirkt sich ja nicht bloß auf die durch die Unterschlagung begründete Forderung allein aus. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 2118 F/1959 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1959:1958001615.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-55441