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VwGH 15.02.1972, 1614/71

VwGH 15.02.1972, 1614/71

Rechtssatz


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Norm
EStG 1967 §4 Abs4;
RS 1
Entnimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter Beträge, um seine privaten Schulden zu begleichen, dann handelt es sich bei diesen Beträgen auch dann um keine Betriebsausgaben der Gesellschaft, wenn diese zwecks Erhaltung von Geschäftsbeziehungen mit den Privatgläubigern des entnehmenden Gesellschafters an der Schuldentilgung ein Interesse hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4342 F/1972
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001614.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-55440