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VwGH 01.12.1961, 1613/59

VwGH 01.12.1961, 1613/59

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Das dem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehörige Patent und die daraus erzielten Einnahmen sind dem Betrieb zuzurechnen, wenn die auf das Patent aufgewendeten Kosten als Betriebsausgaben der Gesellschaft behandelt wurden (Hinweis E , 2114/56, VwSlg 1755 F/1958).

*

E , 1613/59 #1
Normen
RS 2
Besteht zwischen der gewerberechtlichen Tätigkeit der Gesellschaft und der Verwertung eines Patentes, das einem Gesellschafter gehört, ein enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang, dann gehört das Patent zum notwendigen Betriebsvermögen der Gesellschaft. *

E , 1613/59 #2;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1959001613.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-55434