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VwGH 11.10.1978, 1607/78

VwGH 11.10.1978, 1607/78

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Ein allfälliger Mangel in der Gesetzgebung kann nicht durch Nachsicht einer Abgabe behoben werden. Es fehlt in diesem Fall an der auf den Einzelfall beschränkten Unbilligkeit. *

E , 1760/56 #1 VwSlg 1662 F/1957
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1957/06/07 1760/56 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1978001607.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-55421

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