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VwGH 13.12.1982, 1603/80

VwGH 13.12.1982, 1603/80

Rechtssätze


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Normen
FamLAG 1967 §5 Abs4;
SozVersAbk Jugoslawien 1966 Art29;
RS 1
Vor dem (Inkrafttreten des Zusatzabkommen BGBl 1980/81) hatten jugoslawische Staatsbürger auf Grund des Art 29 Abs 1 des Abkommen zwischen der Repubik Österreich und Jugoslawien über soziale Sicherheit iVm § 5 Abs 4 FamLAG keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für in Jugoslawien lebende (Enkel) Kinder, wenn sie selbst ihren ständigen Aufenthalt in Österreich hatten.
Normen
FamLAG 1967 §5 Abs4;
SozVersAbk Jugoslawien 1966 Art29;
RS 2
Wer mehrere Jahre beim selben Dienstgeber in Österreich beschäftigt ist, hat jedenfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1980001603.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-55407