VwGH 13.12.1982, 1603/80
VwGH 13.12.1982, 1603/80
Rechtssätze
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Normen | FamLAG 1967 §5 Abs4; SozVersAbk Jugoslawien 1966 Art29; |
RS 1 | Vor dem (Inkrafttreten des Zusatzabkommen BGBl 1980/81) hatten jugoslawische Staatsbürger auf Grund des Art 29 Abs 1 des Abkommen zwischen der Repubik Österreich und Jugoslawien über soziale Sicherheit iVm § 5 Abs 4 FamLAG keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für in Jugoslawien lebende (Enkel) Kinder, wenn sie selbst ihren ständigen Aufenthalt in Österreich hatten. |
Normen | FamLAG 1967 §5 Abs4; SozVersAbk Jugoslawien 1966 Art29; |
RS 2 | Wer mehrere Jahre beim selben Dienstgeber in Österreich beschäftigt ist, hat jedenfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1980001603.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-55407