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VwGH 19.04.1977, 1596/76

VwGH 19.04.1977, 1596/76

Rechtssätze


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Norm
UStG 1972 §29 Abs2;
RS 1
Unter das Tatbestandsmerkmal "... Wirtschaftgüter, ... deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1967 im Kalenderjahr der Anschaffung oder Herstellung nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden können ..." fallen nur geringwertige Wirtschaftsgüter iSd § 6 a EStG 1967 bzw des § 13 EStG 1972.
Normen
ABGB §6;
VwRallg;
RS 2
Die Auslegung eines Gesetzes darf richtigerweise nicht am bloßen Wortlaut einer einzelnen Bestimmung haften bleiben, sie hat den Sinn des Gesetzes vielmehr aus dem Zusammenhang aller seiner Bestimmungen zu erforschen und aus diesem Zusammenhang heraus allfällige Lücken des Gesetzes, und zwar auch sogenannte "unechte" Lücken zu ergänzen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2879/52 E VwSlg 779 F/1953 RS 2
Norm
UStG 1972 §29 Abs2;
RS 3
Ausführungen zur Frage der Selbstverbrauchssteuerpflicht des § 29 Abs 2 UStG 1972 und der vergleichsweisen Terminologierung der Absetzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter gemäß § 6 a EStG 1967 bzw § 13 EStG 1972.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5114 F/1977
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001596.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-55389