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VwGH 14.12.1972, 1590/71

VwGH 14.12.1972, 1590/71

Rechtssatz


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Normen
AVG §45 Abs2 impl;
BAO §119 Abs1;
BAO §167 Abs2;
RS 1
Kommt der Abgabepflichtige der mehrfachen Aufforderung der Behörde, Behauptungen nachzuweisen, welche für die Gewährung einer Abgabenbegünstigung (hier: Umsatzsteuerpflicht von "Subventionen") sprechen, nicht nach, und legt er auch sonst brauchbare Urkunden oder sonstiges Beweismaterial nicht vor, so kann der Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu der Annahme gelangt, dass die Unterlassung der gewünschten Angaben als Anzeichen dafür gewertet werden kann, dass die vom Abgabepflichtigen behaupteten Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4470 F/1972;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001590.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-55372