VwGH 04.07.1980, 1588/78
VwGH 04.07.1980, 1588/78
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die nachträgliche Vorlage von Meldebestätigungen ausländischer Meldebehörden (zum Nachweis der Nichtbeendigung der Auswanderung im Sinne des § 500 ASVG) stellt keinen geeigneten Wiederaufnahmegrund dar, wenn die Partei schon im Vorverfahren die Auskunftsmöglichkeit der Meldebehörden hätte geltend machen können. |
Normen | |
RS 2 | § 101 ASVG stellt keine Einschränkung des normativen Sinns der Verweisungsbestimmung des § 357 Abs 1 ASVG in Begünstigungsangelegenheiten dar. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1978001588.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-55366