VwGH 18.05.1971, 1582/69
VwGH 18.05.1971, 1582/69
Rechtssätze
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Norm | EStG 1967 §6 Abs1 Z2; |
RS 1 | Zum Ansatz des über den letzten Bilanzansatz hinausgehenden, aber die Anschaffungskosten nicht übersteigenden TEILWERTES besteht auch bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1967 nur das Recht, nicht aber eine Verpflichtung. * E , 1582/69 #1 VwSlg 4232 F/1971; |
Norm | EStG 1967 §16 Abs3; |
RS 2 | Der Behörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie aus dem Gesamtbild der Verhältnisse (Veräußerung des Warenlagers und der Kraftfahrzeuge, Vermietung der Geschäftsräume samt Einrichtung und Büromaschinen, "Übernahme" der Angestellten, des Kundenstockes und der Schlußbriefverpflichtungen für Warenlieferungen, Weiterverwendung des Firmenzeichens durch den Übernehmer) auf eine Betriebsaufgabe geschlossen hat. * E , 1582/69 #2 VwSlg 4232 F/1971 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4232 F/1971 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1969001582.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-55353