VwGH 06.06.1958, 1580/57
VwGH 06.06.1958, 1580/57
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Auch Rechte auf immerwährenden Strombezug können in der Schillingseröffnungsbilanz nicht über den betreffenden Ansatz in der letzten Schlußbilanz hinaus bewertet werden. Für derartige Rechte können auch Absetzungen für Abnutzung nicht zugelassen werden. Sie sind lediglich der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert zugänglich. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1846 F/1958 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1957001580.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-55346