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VwGH 06.06.1958, 1580/57

VwGH 06.06.1958, 1580/57

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Auch Rechte auf immerwährenden Strombezug können in der Schillingseröffnungsbilanz nicht über den betreffenden Ansatz in der letzten Schlußbilanz hinaus bewertet werden. Für derartige Rechte können auch Absetzungen für Abnutzung nicht zugelassen werden. Sie sind lediglich der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert zugänglich.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1846 F/1958
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1957001580.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-55346