VwGH 24.11.1970, 1578/69
VwGH 24.11.1970, 1578/69
Rechtssatz
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Norm | EStG 1967 §9 Abs1 Z6 lita; |
RS 1 | Hat der Steuerpflichtige von seinem Wahlrecht dahin Gebrauch gemacht, daß er der Berechnung der AfA die Anschaffungskosten zugrundegelegt, so ist, wenn ihm dabei ein Irrtum, zB ein Rechenfehler, unterlaufen ist, in den Folgejahren eine Korrektur zulässig. Ähnliches muß auch dann gelten, wenn dem Steuerpflichtigen bei der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten ein Fehler unterlaufen ist, den er später aufzuklären vermag. * E , 1578/69 #1 VwSlg 4153 F/1970 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4153 F/1970 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1969001578.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-55344