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VwGH 24.11.1970, 1578/69

VwGH 24.11.1970, 1578/69

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Hat der Steuerpflichtige von seinem Wahlrecht dahin Gebrauch gemacht, daß er der Berechnung der AfA die Anschaffungskosten zugrundegelegt, so ist, wenn ihm dabei ein Irrtum, zB ein Rechenfehler, unterlaufen ist, in den Folgejahren eine Korrektur zulässig. Ähnliches muß auch dann gelten, wenn dem Steuerpflichtigen bei der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten ein Fehler unterlaufen ist, den er später aufzuklären vermag.

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E , 1578/69 #1 VwSlg 4153 F/1970

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4153 F/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001578.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-55344