VwGH 16.04.1980, 1576/79
VwGH 16.04.1980, 1576/79
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §18 Abs1 Z3 lita; |
RS 1 | Fünfjährig gebundene Einzahlungen an gemeinnützige Bauvereinigungen, Wohnungsvereinigungen und Siedlungsvereinigungen oder an Vereinigungen, deren statutenmäßige Aufgabe die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie an Gebietskörperschaften zum Zwecke der Schaffung von Wohnraum, die auf Grund von "Wohnsparverträgen" geleistet werden, sind nicht als Sonderausgaben anzuerkennen, wenn mit dem Vertrag dem Wohnungswerber keine ausschließliche Anwartschaft auf eine konkrete Wohnung eingeräumt wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979001576.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-55338