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VwGH 02.10.1959, 1573/56

VwGH 02.10.1959, 1573/56

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Bei einem sogenannten Selbstverlag wissenschaftlicher Schriften kann nach dem Gesamtbilde der wirtschaftlichen Verhältnisse die gewerbliche Tätigkeit die freischriftstellerische Tätigkeit überwiegen. Es ist jedoch im Einzelfalle festzustellen, welche Tätigkeit überwiegt. Werden Skripten für den Studiengebrauch bloß mit Vervielfältigungsmaschinen hergestellt, bediet sich der Verfasser nur gelegentlicher Hilfskräfte und erfordert der Vertrieb der Skripten keine besondere Organisation und ist schließlich der Gewinn aus der Tätigkeit nur gering, dann wird in der Regel ein gewerblicher Betrieb nicht angenommen werden können.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2078 F/1959;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1956001573.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-55327