VwGH 12.03.1981, 1570/79
VwGH 12.03.1981, 1570/79
Rechtssatz
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Norm | UStG 1972 §10 Abs2 Z5; |
RS 1 | Ausführungen zur Anwendung des § 10 Abs 2 Z 5 UStG 1972 auf Campingplatzverträge: Die Zurverfügungstellung von Einrichtungen eines Campingplatzes kann jedoch unter Umständen gegenüber der Platzmiete so zurücktreten, daß danach das auf die Einrichtungen entfallende Entgelt als völlig untergeordnet vernachlässigt werden kann. Dies wäre der Fall, wenn ein Campingplatz nur im Mindestmaß ausgestattet ist. Gegenständlich liegt ein solcher Fall nicht vor (Hinweis auf Vorerkenntnisse vom , 1756/71, VwSlg 4454 F/1972 und E , 2060/77). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1979001570.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-55318