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VwGH 22.04.1963, 1564/62

VwGH 22.04.1963, 1564/62

Rechtssatz


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Norm
ErbStG §3 Abs1 Z2;
RS 1
Wenn ein Kind von einem Elternteil eine Schenkung erhält und mit seinen Geschwistern eine Vereinbarung dahingehend trifft, daß es noch zu Lebzeiten des Geschenkgebers den anderen Geschwistern als künftige Miterben einen bestimmten Geldbetrag als Wertausgleich bezahlt, wogegen sich diese verpflichten, nach dem Tode des Geschenkgebers keine Ansprüche nach § 785 ABGB und § 951 ABGB gegen den Geschenknehmer zu erheben, dann kanndarin nicht eine freigebige Zuwendung des Geschenknehmers an seine Geschwister erblickt werden.

*

E , 1564/62 #1 VwSlg 2846 F/1963

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2846 F/1963
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001564.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-55294