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VwGH 17.09.1979, 1563/79

VwGH 17.09.1979, 1563/79

Rechtssatz


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Norm
GebG 1957 §14 TP5 Abs1;
RS 1
Der Ausdruck SCHRIFTEN UND DRUCKWERKE ALLER ART und damit der Beilagenbegriff umfaßt alles, was nach der Art einer Schrift oder eines Druckwerkes Geschriebenes oder Gedrucktes wiedergibt. Darunter fallen auch Ablichtungen (Fotokopien) von Bescheiden (Hinweis E , 511/56, VwSlg 1452 F/1956).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5398 F/1979
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1979001563.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-55292

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