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VwGH 16.06.1965, 1561/64

VwGH 16.06.1965, 1561/64

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Nicht alle Arten von Bürgschaftserklärungen unterliegen der Rechtsgebühr. Die Verpflichtungserklärung des Bürgen und Zahlers (§ 1357 ABGB) unterliegt ihr deshalb nicht, weil dieser sich nicht lediglich verpflichtet, den Gläubiger für den Fall der Nichterfüllung durch den ersten Schuldner zu befriedigen, andererseits aber nicht einem Mitschuldner nach § 1347 ABGB gleichzuhalten ist.

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E , 1561/64 #1 VwSlg 3292 F/1965

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3292 F/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001561.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-55287