Suchen Hilfe
VwGH 18.06.1965, 1560/64

VwGH 18.06.1965, 1560/64

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
TierschutzG Wr 1949 §1 Z2;
VStG §5 Abs1;
RS 1
Als grobe Fahrlässigkeit können nur Handlungen oder Unterlassungen angesehen werden, bei denen nicht einmal jenes Maß an Aufmerksamkeit aufgewendet wurde, dessen unter den gegebenen Verhältnissen selbst die unbegabtesten Menschen fähig sind (Hinweis BGH Erkenntnis vom , VwSlg 469 A/1935).

*

E , 1560/64 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001560.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-55285