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VwGH 02.07.1965, 1556/64

VwGH 02.07.1965, 1556/64

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung des § 1 Abs 2 lit a Bewertungsfreiheitsgesetz 1957 ist erforderlich, daß das zu begünstigende Gebäude bzw der entsprechende Gebäudeteil UNMITTELBAR dem Betriebszweck dient. Diese Unmittelbarkeit liegt jedoch dann nicht vor, wenn der in dem Gebäude untergebrachte Betrieb auf Grund eines Bestandvertrages von einer vom Grundeigentümer verschiedenen Rechtsperson im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geführt wird (Hinweis E , 2405 F/1961 und E , 919/61).

*

E , 1556/64 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001556.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-55271