VwGH 27.04.1971, 1554/69
VwGH 27.04.1971, 1554/69
Rechtssätze
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Norm | EStG 1967 §16 Abs3; |
RS 1 | Hat der Betriebsinhaber seine Gewerbeberechtigung aus Krankheitsgründen zurückgelegt, die Betriebsräume samt Kühlanlage vermietet und das restliche Anlagevermögen und Umlaufvermögen verkauft, die GSPVG-Pension in Anspruch genommen und erklärt, den Betrieb nicht fortführen zu können, sondern ihn für seinen Sohn erhalten zu wollen, liegt eine Betriebsaufgabe vor. |
Norm | BAO §24 Abs1 litd; |
RS 2 | Hat der Betriebsinhaber die betrieblich genutzten Gebäudeteile voll in die Bilanz aufgenommen, obwohl das Grundstück zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum der Gattin stand, umfangreiche Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und deren Kosten voll aktiviert, ohne daß über die Abgeltung der auf den Anteil der Gattin entfallenden Aufwendungen Vereinbarungen getroffen worden wären, kann wirtschaftliches Eigentum des Ehemannes am Gesamtgebäude angenommen werden (Hinweis E , 1402/69). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4224 F/1971 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1969001554.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-55267