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VwGH 30.11.1965, 1554/65

VwGH 30.11.1965, 1554/65

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Beim Übergang von der GEWINNERMITTLUNG NACH § 4 ABS 3 ESTG 1953 zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1953 ist der bei der vereinfachten Gewinnermittlungsart nicht erfaßte Zuwachs am Umlaufvermögen - mit Ausnahme der sogenannten Geldkonten - dem Gewinn des Übergangsjahres außerhalb der Bilanz hinzuzuschlagen, soweit nicht die in der Eröffnungsbilanz aufscheinenden Vermögenswerte durch eine Gewinnschätzung bereits in den Vorjahren einkommensteuerlich voll erfaßt worden sind (E , 1375/55).

*

E , 1554/65 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1965001554.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-55266