VwGH 07.07.1971, 1553/70
VwGH 07.07.1971, 1553/70
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | EStG 1967 §7 Abs1; |
RS 1 | Die Wahl verschiedener AfA-Sätze für sich verschieden schnell abnutzende Teile eines Wirtschaftsgutes kommt nicht in Betracht. |
Normen | |
RS 2 | Entscheidend für die Beurteilung, ob ein selbständiges Wirtschaftsgut vorliegt, ist eine gewisse, bei der Veräußerung besonders ins Gewicht fallende Selbständigkeit des Wirtschaftsgutes, sodaß im Rahmen des Gesamtkaufpreises ein besonderes Entgelt dafür angesetzt zu werden pflegt (Vgl E , 1279/64). |
Norm | EStG 1967 §7 Abs1; |
RS 3 | Hat die Behörde einen als Erhaltungsaufwand in einem früheren Wirtschaftsjahr absetzbaren (aber nicht abgesetzten) Aufwand im Wege der AfA - wenn auch verteilt auf einen längeren Zeitraum als dies der Steuerpflichtige beantragte - zum Abzug zugelassen, kann der Steuerpflichtige dadurch in keinem Recht verletzt sein. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4265 F/1971 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1970001553.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-55262