VwGH 10.12.1969, 1553/68
VwGH 10.12.1969, 1553/68
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Eine Zentralheizungsanlage, die in ein Betriebsgebäude eingebaut wird, ist nicht einer gesonderten Abschreibung fähig und daher zusammen mit dem Gebäude abzuschreiben, die vorzeitge Absetzung für Abnutzung nach dem Bewertungsfreiheitsgesetz ist mit 20 vH, dem Satz für unbewegliche Wirtschaftsgüter, zu bemessen (Wie zuletzt 7/68 vom ). * E , 1553/68 #1 VwSlg 3992 F/1969; |
Norm | |
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RS 3 | Bei der Präsidentenbeschwerde gemäß § 292 BAO hat es nicht darauf anzukommen, ob derjenige, der die Beschwerde erhebt, auch ernannter Präsident der Finanzlandesdirektion ist, sondern nur darauf, ob er - wie etwa der Stellvertreter des Präsidenten - befugt ist, die Funktion des Präsidenten der Finanzlandesdirektion auszuüben (Hinweis E , 2148/61, § 23 AbgRG). * E , 1553/68 #3 VwSlg 3992 F/1969 |
Normen | |
RS 4 | Die Erwähnung im Beschwerdeschriftsatz des Präsidenten der Finanzlandesdirektion, der angefochtene Bescheid ist "mehrstimmig" zustandegekommen, ist zwar im Hinblick auf § 287 Abs 3 BAO in Verbindung mit § 90 Abs 2 BAO unstatthaft, doch macht diese Erwähnung für sich genommen, den angefochtenen Bescheid nicht rechtswidrig. * E , 1553/68 #4 VwSlg 3992 F/1969 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3992 F/1969 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1968001553.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-55260