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VwGH 10.12.1969, 1553/68

VwGH 10.12.1969, 1553/68

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Eine Zentralheizungsanlage, die in ein Betriebsgebäude eingebaut wird, ist nicht einer gesonderten Abschreibung fähig und daher zusammen mit dem Gebäude abzuschreiben, die vorzeitge Absetzung für Abnutzung nach dem Bewertungsfreiheitsgesetz ist mit 20 vH, dem Satz für unbewegliche Wirtschaftsgüter, zu bemessen (Wie zuletzt 7/68 vom ).

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E , 1553/68 #1 VwSlg 3992 F/1969;
Norm
RS 2
Die Frist zur Erhebung einer Präsidentenbeschwerde gemäß § 292 BAO beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Bescheides an den Mitbeteiligten zu laufen.

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E , 1553/68 #2 VwSlg 3992 F/1969
Norm
RS 3
Bei der Präsidentenbeschwerde gemäß § 292 BAO hat es nicht darauf anzukommen, ob derjenige, der die Beschwerde erhebt, auch ernannter Präsident der Finanzlandesdirektion ist, sondern nur darauf, ob er - wie etwa der Stellvertreter des Präsidenten - befugt ist, die Funktion des Präsidenten der Finanzlandesdirektion auszuüben (Hinweis E , 2148/61, § 23 AbgRG).

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E , 1553/68 #3 VwSlg 3992 F/1969
Normen
RS 4
Die Erwähnung im Beschwerdeschriftsatz des Präsidenten der Finanzlandesdirektion, der angefochtene Bescheid ist "mehrstimmig" zustandegekommen, ist zwar im Hinblick auf § 287 Abs 3 BAO in Verbindung mit § 90 Abs 2 BAO unstatthaft, doch macht diese Erwähnung für sich genommen, den angefochtenen Bescheid nicht rechtswidrig.

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E , 1553/68 #4 VwSlg 3992 F/1969

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3992 F/1969
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001553.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-55260