Suchen Hilfe
VwGH 11.12.1974, 1549/74

VwGH 11.12.1974, 1549/74

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Der Erbe tritt steuerrechtlich hinsichtlich des Nachlaßvermögens und der daraus fließenden Einkünfte schon mit dem Todestag des Erblassers und nicht erst mit der Erbserklärung oder der Einantwortung in die Rechtsstellung des Erblassers ein.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 4769 F/1974
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001549.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-55250