Suchen Hilfe
VwGH 19.03.1971, 1549/69

VwGH 19.03.1971, 1549/69

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Der Mehraufwand, der sich aus der Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes bei einem, wenngleich unfreiwillig eingetretenen Wechsel des Arbeitsortes ergibt, ist nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Verschiedenheit von Wohnsitz und Arbeitsort ausschließlich berufsbedingt ist, wenn also die Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes nicht auf Umstände zurückgeht, die der privaten Sphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind.

*

E , 1549/69 #1 VwSlg 4203 F/1971;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 4203 F/1971;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001549.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-55249