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VwGH 22.02.1979, 1543/78

VwGH 22.02.1979, 1543/78

Rechtssätze


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Norm
AVG §68 Abs4 litd;
RS 1
Nichtigerklärung eines Bescheides gemäß § 68 Abs 4 lit d AVG 1950 darf nicht erfolgen, wenn ein Widerspruch des Bescheides der Unterbehörde mit dem Gesetz nur dann feststellbar ist, wenn von einem Sachverhalt ausgegangen wird von dem die Unterbehörde nicht ausgegangen ist (Hinweis E , 0197/61).
Normen
FlVfGG §49 impl;
FlVfLG Slbg 1973 §1;
FlVfLG Slbg 1973 §34 Abs1;
FlVfLG Slbg 1973 §34 Abs3;
LSGG §1 impl;
RS 2
Ausführungen zum Begriff der Verbesserung der Besitzverhältnisse, Benutzungsverhältnisse und Bewirtschaftungsverhältnisse und zum Begriff "im Interesse der Schaffung oder Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft".

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001543.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-55236