Suchen Hilfe
VwGH 20.11.1980, 1542/78

VwGH 20.11.1980, 1542/78

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Bei der Beurteilung der Frage, was zum Entgelt iSd § 4 Abs 1 UStG 1972 gehört, ist zu unterscheiden zwischen der Vereinbarung der Parteien über die gegenseitig zu erbringenden Leistungen und der Abrede der Parteien über die Tragung des Aufwandes, der unmittelbar mit der Vertragserrichtung (zB Beurkundung) zusammenhängt und zu dem auch die Rechtsgebühr zu zählen ist. Die Bestandvertragsgebühr, zu deren Tragung sich in einem Vertrag über die Vermietung von Büromaschinen der Mieter verpflichtet hat, stellt für den Vermieter kein Entgelt iSd § 4 Abs 1 UStG 1972 dar.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 5532 F/1980
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001542.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-55235