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VwGH 25.10.1973, 1542/73

VwGH 25.10.1973, 1542/73

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Ein vertraglich vom Mieter zu erbringender Baukostenzuschuß gehört, auch wenn er bei der Beendigung des Mietverhältnisses nach Abzug eines Zwanzigstel für jedes Jahr der tatsächlichen Miete zurückzuzahlen ist, zum Wert, von dem die Mietvertragsgebühr zu ermitteln ist.

*

E , 405/61 #1 VwSlg 2485 F/1961
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1961/07/11 0405/61 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1973001542.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-55234