VwGH 03.02.1972, 1540/71
VwGH 03.02.1972, 1540/71
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Um die Vereinbarung der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages als Scheingeschäft werten zu können, ist es erforderlich, daß beide Vertragsteile ihre rechtsgeschäftliche Erklärung über die Stornierung des Kaufvertrages bewußt und gewollt nur zum Schein abgegeben haben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4339 F/1972; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1971001540.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-55230