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VwGH 03.02.1972, 1540/71

VwGH 03.02.1972, 1540/71

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Um die Vereinbarung der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages als Scheingeschäft werten zu können, ist es erforderlich, daß beide Vertragsteile ihre rechtsgeschäftliche Erklärung über die Stornierung des Kaufvertrages bewußt und gewollt nur zum Schein abgegeben haben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4339 F/1972;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001540.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-55230