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VwGH 28.01.1959, 1529/58

VwGH 28.01.1959, 1529/58

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Der Unterhaltsausspruch des berechtigten geschiedenen Ehegatten erlischt bei dessen Wiederverheiratung auch dann, wenn dieser Anspruch vergleichsweise festgelegt würde. Da der Eintritt dieses Falles ungewiß ist, ist die Dauer dieser Verpflichtung als unbestimmt anzusehen.

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E , 1529/58 #1
Norm
RS 2
Ein Unterhaltsvertrag, der im Zuge eines Scheidungsverfahrens, in welchem Scheidung der Ehe aus dem Grunde des § 50 EheG begehrt und im Urteilsbegehren beantragt wird, dass ein Schuldausspruch zu entfallen habe, abgeschlossen wird, ist ein Vergleich und nicht ein Alimentationsvertrag.

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E , 1529/58 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1958001529.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-55199