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VwGH 22.11.1974, 1525/73

VwGH 22.11.1974, 1525/73

Rechtssatz


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Norm
RS 1
In einem Verfahren nach § 413 Abs 1 Z 2 ASVG hat der Landeshauptmann nur über die Versicherungszugehörigkeit oder Versicherungszuständigkeit, in der Pensionsversicherung auch über die Leistungszugehörigkeit oder Leistungszuständigkeit zu entscheiden, nicht aber auch darüber, ob für eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt Versicherungspflicht bestanden habe oder bestanden hätte. (Hinweis auf E vom , Zl. 2074/71, VwSlg 8169 A/1972 und vom , Zl. 1689/71)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001525.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-55183